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Quereinstieg & Umschulung: So gelingt der Wechsel

Zahnarztpraxen suchen dringend Personal – auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger haben gute Chancen. Diese Wege führen in den Beruf.

1. Direkt einsteigen (ohne Ausbildung)

Am Empfang, in der Terminorganisation, Verwaltung oder Aufbereitung von Instrumenten können Sie oft ohne Ausbildung starten. Medizinische Tätigkeiten dürfen nur mit passender Qualifikation übernommen werden – Röntgen zum Beispiel nur mit Kenntnissen im Strahlenschutz.

2. Umschulung zur ZFA

Eine Umschulung dauert meist zwei Jahre (verkürzte Ausbildung) und endet mit der regulären Prüfung vor der Zahnärztekammer. Agentur für Arbeit oder Jobcenter können sie mit einem Bildungsgutschein fördern.

3. Externenprüfung

Wer bereits lange in einer Praxis arbeitet, kann ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden – wenn die Berufserfahrung mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit beträgt, also viereinhalb Jahre (§ 45 Abs. 2 BBiG).

4. Ausbildung in Teilzeit

Auch eine reguläre Ausbildung ist in Teilzeit möglich (§ 7a BBiG) – zum Beispiel neben Kinderbetreuung.

5. Ausländischen Abschluss anerkennen

Mit einem Berufsabschluss aus dem Ausland lassen Sie die Gleichwertigkeit prüfen; zuständig ist meist die Zahnärztekammer. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Approbation bzw. Berufserlaubnis, ggf. eine Kenntnisprüfung und eine Fachsprachprüfung nötig. Informationen bietet das Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Für wen eignet sich der Quereinstieg?

  • Kaufmännische Fachkräfte – ideal für Empfang, Verwaltung und Abrechnung
  • Pflege- und Gesundheitsberufe
  • Rückkehrerinnen nach Elternzeit oder Pause
  • Menschen mit Freude an Kontakt, Organisation und Medizin

Mehr zum regulären Weg: ZFA-Ausbildung.

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Häufige Fragen

Kann ich ohne Ausbildung in einer Zahnarztpraxis arbeiten?

Ja, vor allem am Empfang, in der Verwaltung oder Aufbereitung. Für medizinische und delegierte Aufgaben ist eine passende Qualifikation nötig.

Wer bezahlt eine Umschulung?

Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft können eine Umschulung fördern – zum Beispiel mit einem Bildungsgutschein. Lassen Sie sich dort beraten.

Was ist die Externenprüfung?

Eine Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung, wenn Sie mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit im Beruf gearbeitet haben (§ 45 Abs. 2 BBiG).

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